AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 Anwendungsbereich

1.1      Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch die Lichtbildzeichnerin – Nina Feith.

1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Lichtbildzeichnerin – Nina Feith oder Dritten abzugeben sind, die Textform.

1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Lichtbildzeichnerin – Nina Feith ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Lichtbildzeichnerin – Nina Feith den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.

1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

 

2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.) 

2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Lichtbildzeichnerin – Nina Feith vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.

2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen.

2.4 Gegenstand der Beauftragung von Lichtbildzeichnerin – Nina Feith durch einen Kunden kann beispielsweise eine Hochzeitsbegleitung, eine Feier, ein Babybauch-, Newborn-, Tier-Shooting, Fotografen-Seminare oder auch Workshops sein.

 

3 Modalitäten der Leistungserbringung- Fotoproduktion

3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Lichtbildzeichnerin – Nina Feith zu äußern.

3.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Shootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

3.3 Für den Fall, dass Lichtbildzeichnerin – Nina Feith einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Shootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.

3.4 Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Lichtbildzeichnerin – Nina Feith berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen Lichtbildzeichnerin – Nina Feith und dem Dritten zustande.

3.5 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Lichtbildzeichnerin – Nina Feith ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.

 

4 Modalitäten der Leistungserbringung - Überlassung von Bildmaterial

4.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von Lichtbildzeichnerin – Nina Feith. Dem Kunden ist es untersagt, das Material an Dritte weiterzugeben.

4.3 Für jegliche Reklamationen an dem Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 14 Tagen.

Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen.

4.4 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.

4.5 Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder von Lichtbildzeichnerin – Nina Feith erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei Lichtbildzeichnerin – Nina Feith.

4.6 Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Lichtbildzeichnerin – Nina Feith zur Verfügung gestellt werden, müssen nach Ablauf einer einmonatigen Frist gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

 

5 Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen

5.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungsemail von Lichtbildzeichnerin – Nina Feith erhalten hat, hält sich Lichtbildzeichnerin – Nina Feith diesen Termin für den Kunden frei. Er kann für diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.

5.2 Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 20% des Gesamtbetrages (Entgelte für Shooting und Nutzungsgebühr) fällig.

Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungsemail von Lichtbildzeichnerin – Nina Feith.

(ALTERNATIV: Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde gleichzeitig mit der Bestätigungsemail.)

Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet.

(Alternativ: Diese Reservierungsgebühr fällt zusätzlich zu dem vereinbarten Honorar an.)

Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Lichtbildzeichnerin – Nina Feith einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.

5.3 Die Stornierung des Shootings ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten.

5.4 Bei einer Stornierung ab 20 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.

5.5 Bei einer Stornierung 14 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig.

5.6 Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres- ein gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet.

(Alternativ: …werden die gezahlten Stornierungsgebühren anteilig zu 25% (50%) darauf angerechnet. Bei einer späteren Buchung werden die Stornierungskosten angerechnet.

5.7 Wird das Shooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Shooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Shooting-Gebühr fällig.

 

6. Absage durch Lichtbildzeichnerin – Nina Feith - Änderungen im Shooting-Ablauf

6.1 Kann Lichtbildzeichnerin – Nina Feith aufgrund von wichtigen oder privaten Gründen sowie höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.

Der Lichtbildzeichnerin – Nina Feith wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Lichtbildzeichnerin – Nina Feith nicht.

6.2 Unwesentliche Änderungen im Shooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shooting abgesagt werden, erstatten wir umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Lichtbildzeichnerin – Nina Feith.

 

7. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

7.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Lichtbildzeichnerin – Nina Feith darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.

7.2 Der Kunde (Veranstalter) hat Lichtbildzeichnerin – Nina Feith darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

7.3 Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information seiner Gäste und/ oder dem Lichtbildzeichnerin – Nina Feith gegenüber, stellt der Kunde damit Lichtbildzeichnerin – Nina Feith von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen. 

7.4 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen.

7.5 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Lichtbildzeichnerin – Nina Feith, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

7.6 Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.

 

8 Allgemeine Hinweise für unsere Shootings 

Als Kunde von Lichtbildzeichnerin – Nina Feith bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:

8.1 Sie sollten spätestens 15 Min. vor dem angesetzten Termin im Fotostudio erscheinen. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Lichtbildzeichnerin – Nina Feith, davon im Einzelfall abzuweichen.

8.2 Lichtbildzeichnerin – Nina Feith übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

8.3 Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Shooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.

 

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An Sonn- und Feiertag mache ich keine Shootings

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